Samstag, 17. Dezember 2005 / 13:43:32
Unispital Lausanne: Sterbehilfe - unter Bedingungen
Lausanne - Im Universitätsspital Lausanne (CHUV) ist ab 2006 Sterbehilfe erlaubt.
Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder externe Ärzte dürfen aber nur eingreifen, wenn ein Patient transportunfähig ist und nicht mehr nach Hause gebracht werden kann.
Neben Sterbehilfeorganisationen oder externen Ärzten dürften sich auch am Unispital angestellte Ärzte an der Sterbehilfe beteiligen, bestätigte das Spital am Samstag einen Bericht von «24 Heures» und «Tribune de Genève». Allerdings müssten die CHUV-Ärzte dies in ihrer Freizeit tun.
Damit ein kranker Mensch Sterbehilfe verlangen kann, muss er strikte Kriterien erfüllen: Er muss noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräften sein, beständig auf seinen Wunsch hinweisen und seine Krankheit muss unheilbar sein. Auch müssen dem Patienten Alternativen angeboten worden sein, wie die Palliativmedizin.
Nach seiner Kenntnis sei das Lausanner Unispital das erste Universitätsspital der Schweiz, das Sterbehilfe unter gewissen Voraussetzungen zulasse, sagte ein CHUV-Sprecher. Insgesamt seien in den vergangenen fünf Jahren drei Mal Sterbehilfe verlangt worden.
rr (Quelle: sda)
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