Mittwoch, 7. Dezember 2005 / 09:25:10
Unternehmensrecht bald modernisiert?
Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zur
Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts eröffnet.
Das Unternehmensrecht soll umfassend
modernisiert und den wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasst werden.
Insbesondere sollen die Corporate Governance verbessert, die
Kapitalstrukturen und das Rechnungslegungsrecht neu geregelt sowie
die Regeln über die Generalversammlung aktualisiert werden.
Die Corporate Governance bezweckt ein Gleichgewicht zwischen den
verschiedenen Organen der Gesellschaft, eine ausreichende
Transparenz der gesellschaftsinternen Vorgänge und die Sicherung der
Rechtsstellung der Aktionäre. Der Vorentwurf stärkt namentlich die
Stellung der Aktionäre als Eigentümer des Unternehmens. Deren
Informationsrechte werden klarer geregelt und in privaten
Aktiengesellschaften wird ein Recht auf Auskunft über der Höhe der
Vergütungen des obersten Managements geschaffen.
Ferner werden die Schwellenwerte für die Ausübung verschiedener
Aktionärsrechte gesenkt, so bei der Sonderuntersuchung, beim
Einberufungs- und beim Traktandierungsrecht. Die Klage auf
Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen wird verbessert. Zudem
werden das Depotstimmrecht der Banken und die Vertretung an der
Generalversammlung durch Gesellschaftsorgane abgeschafft; neu gibt
Es nur noch die Stimmrechtsvertretung durch eine unabhängige Person.
Flexiblere Kapitalstruktur
Ein zweiter Bereich der Revision betrifft die Regelung der
Kapitalstrukturen, welche die neuen Bedürfnissen berücksichtigt. Das
Verfahren zur Erhöhung und Herabsetzung des Aktienkapitals wird
flexibilisiert. Mittels eines so genannten Kapitalbands kann die
Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital
innerhalb einer bestimmten Bandbreite beliebig herauf- und
herabzusetzen.
Weiter wird auf den bisherigen Mindestnennwert verzichtet; das
heisst der Nennwert kann beliebig Null angenähert werden. Die
Inhaberaktie hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung
verloren. Sie soll deshalb - auch mit Blick auf die internationalen
Entwicklungen in diesem Bereich - abgeschafft werden. Die Ausgabe
von Inhaberpartizipationsscheinen bleibt demgegenüber möglich. Zudem
entfällt die bisherige Beschränkung des Partizipationskapitals auf
das Doppelte des Aktienkapitals.
Ein weiterer Bereich der Revision betrifft die Vorschriften über die
Durchführung der Generalversammlung. Den Unternehmen wird die
Möglichkeit eröffnet, bei der Vorbereitung und der Durchführung der
Generalversammlung elektronische Mittel zu nutzen. Die Vorlage
regelt zudem die Durchführung der Generalversammlung an mehreren
Tagungsorten und im Ausland.
Rechnungslegungsrecht wird vereinheitlicht
Der Vorentwurf sieht weiter vor, das stark veraltete
Rechnungslegungsrecht umfassend zu revidieren. Er schafft eine
einheitliche Ordnung für alle Unternehmensformen. Die Anforderungen
werden nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens
differenziert. Die Neuregelung erfolgt steuerneutral und hält daher
am sog. Massgeblichkeitsprinzip fest. Unter gewissen Voraussetzungen
muss die Gesellschaft einen zusätzlichen Abschluss nach einem
anerkannten Regelwerk erstellen. Damit wird die Transparenz zum
Schutz von Personen mit Minderheitsbeteiligungen massgeblich
verbessert.
Quelle: ots
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