Sonntag, 27. November 2005 / 15:29:25
Volksinitiative «Für das Leben» klar verworfen
Vaduz - Im Fürstentum Liechtenstein hat die radikale Volksinitiative «Für das Leben» deutlich Schiffbruch erlitten.
Das Begehren, das jegliche Form einer Fristenlösung in Zukunft verbaut hätte, wurde mit 81,3 Prozent der Stimmen verworfen.
Der Schutz des Lebens wird nun nach Schweizer Muster in der Verfassung geregelt. Der entsprechende liberale Gegenvorschlag des Parlaments und der Regierung erreichte eine Zustimmung von 79,3 Prozent. 64,2 Prozent der insgesamt 17 500 Stimmberechtigten beteiligten sich an der Abstimmung.
Im Unterschied zur Initiative, die in keiner der elf Gemeinden eine Mehrheit fand, regelt der Gegenvorschlag den Verfassungszusatz über die Menschenwürde und das Recht auf Leben nicht bei den Staatsaufgaben, sondern bei den Grundrechten. Der Gegenvorschlag lässt zudem Raum für eine allfällige spätere Einführung einer Fristenlösung.
Haftstrafen
Im Fürstentum sind Schwangerschaftsabbrüche verboten und werden derzeit mit Haftstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Trotzdem treiben pro Jahr rund 50 Liechtensteinerinnen ab - und fahren dafür ins Ausland.
Die Volksinitiative hatte den «Schutz des Lebens von der Empfängnis an bis zum natürlichen Tod» als oberste Staatsaufgabe gefordert. Das Fürstenhaus konnte sich sowohl mit dem Inhalt der Initiative als auch mit jenem des Gegenvorschlags identifizieren.
Der Vaduzer Erzbischof Wolfgang Haas hatte sich engagiert hinter die Ziele der Volksinitiative gestellt.
rr (Quelle: sda)
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