Mittwoch, 21. September 2005 / 21:28:23
Regeln für Sterbehilfe bei Babys
Den Haag - Die niederländische Regierung erarbeitet zurzeit Regeln für die aktive Sterbehilfe bei todkranken Babys.
So sollen Ärzte solche Fälle nicht bei der Staatsanwaltschaft melden, sondern bei einer Kommission aus Ärzten und Juristen.
Wie das niederländische Fernsehen meldete, soll diese Kommission die Staatsanwaltschaft beraten. Eine Regel soll sein, dass die Eltern der Sterbehilfe immer zustimmen müssen.
Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass gemeinsam mit dem Justizministerium eine Stellungnahme vorbereitet und im Oktober dem Parlament vorgelegt werde.
Aktive Sterbehilfe erlaubt
In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe bei Todkranken nicht strafbar, wenn sie selbst ausdrücklich und wiederholt darum gebeten haben. Das Töten von Babys ist verboten, da diese ihren Willen nicht äussern können.
Nach Angaben der niederländischen Vereinigung von Kinderärzten beenden Ärzte jährlich das Leben von 15 schwerstbehinderten Neugeborenen, weil diese «unerträglich und aussichtslos leiden».
Die Vereinigung hatte die Regierung um deutliche Regeln gebeten, um Eltern und Ärzten bei der Entscheidung zu helfen. Ärzte würden solche Fälle auch eher einer Kommission melden als der Staatsanwaltschaft, die bislang von nur etwa drei Fällen pro Jahr erfahre.
bert (Quelle: sda)
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