Dienstag, 14. Juni 2005 / 15:37:20
Anwälte für Tiere
Bern - Den Kantonen steht es offen, Tierschutzanwälte einzuführen. Im Tierschutzgesetz des Bundes sollen sie nicht dazu verpflichtet werden. Dies hat der Nationalrat mit 81 zu 57 bei 4 Enthaltungen beschlossen.
Dem Nationalrat blieb nach der ausführlichen Gentech-Debatte noch knapp eine halbe Stunde, um die laufende Revision des Tierschutzgesetzes voranzubringen. Die Beratungen werden am Mittwoch fortgesetzt.
Eine Kommissionsminderheit wollte festlegen, dass in Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein Tierschutzanwalt die Interessen der geschädigten Tiere vertritt. Diese Forderung ist auch in der Volksinitiative Tierschutz - Ja enthalten.
Positive Erfahrungen im Kanton Zürich
Doris Stump (SP/AG) wies als Sprecherin der Kommissionsminderheit auf die positiven Erfahrungen hin, die der Kanton Zürich damit mache. Tiere brauchten einen Anwalt, da sie ihre Interessen nicht selbst vertreten könnten. Wer dagegen ist, ist für Tierquälerei.
Die bürgerlichen Gegner des Minderheitsantrags argumentierten vor allem mit dem Hinweis, die Einführung einer solchen Vorschrift würde die kantonale Gerichtshoheit verletzen. Kein einziges anderes Land kenne eine solche Einrichtung, sagte Otto Ineichen (FDP/LU).
CVP hält dagegen
Mit der Einführung eines Tieranwalts werde keine Tierquälerei vermieden, doppelte Kathy Riklin (CVP/ZH) nach. Im übrigen sei diese Forderung in der Vernehmlassung von keinem einzigen Kanton erhoben worden, nicht einmal von Zürich.
Mit der Revision treten die Räte gegen die Volksinitiative Tierschutz - Ja an. Die Nationalrat ist in einigen Punkten etwas strenger als der Ständerat, der die Revision letzten Herbst als erste Kammer gutgeheissen hat. So sprach er sich letzte Woche für ein Importverbot von Hunde- und Katzenfellen und für die Deklaration von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft nach Herstellungs- und Tierhaltungsart aus.
fest (Quelle: sda)
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