Mittwoch, 1. Juni 2005 / 09:24:52
Patentschutz wird günstiger: Zehn Millionen Franken Einsparungen für Patentinhaber
Die Jahresgebühren für Patente werden um
25 Prozent reduziert. Der Bundesrat hat die vom Institutsrat
des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum beantragte
Änderung der Gebührenordnung genehmigt.
Ab dem 1. Juli 2005 wird der
jährliche Patentschutz 110 Franken weniger – das heisst, noch 310
Franken – kosten. Tiefe Patentgebühren kommen insbesondere
innovativen kleinen und mittleren Unternehmen entgegen. Damit wird
die Schweiz als Innovations- und Wirtschaftsplatz attraktiver.
Zusätzlich soll das Institut für Geistiges Eigentum auf den
bisherigen jährlichen Bundesbeitrag von 3 Millionen Franken ab 2006
verzichten.
Wer ein Patent verlängern will, bezahlt vom fünften bis maximal zum
zwanzigsten Jahr seit der Anmeldung eine Jahresgebühr. Die heute
genehmigte Gebührensenkung hat zur Folge, dass das Institut die
Jahresgebühren für schweizerische und europäische Patente mit
Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein ab dem 1. Juli 2005 von
420 auf 310 Schweizer Franken reduzieren kann. Damit entfallen den
Patentinhabern jährlich ungefähr zehn Millionen Franken an Gebühren.
Tiefe Patentgebühren machen den Schutz von technischen Innovationen
gegen Nachahmungen insbesondere auch für kleine und mittlere
Unternehmen erschwinglich und stellen einen wichtigen Beitrag für
das Wirtschaftswachstum dar.
Die Gebührensenkung widerspiegelt nebst der guten Ertragslage auch
das dauernde Bestreben des Instituts für Geistiges Eigentum, den
Benützern der immaterialgüterrechtlichen Schutzsysteme Gewinne
weiterzugeben und attraktive Dienstleistungen zu günstigen Preisen
anzubieten.
Das massgebende Ziel des Instituts für Geistiges Eigentum ist es,
optimale Rahmenbedingungen für Innovationen und Kreativität zu
schaffen. Das 1996 verselbständigte Institut hat ab 2006 auch auf
die Abgeltung von jährlich 3 Millionen Franken zu verzichten, so
dass auch der Bundeshaushalt von der guten Situation des Instituts
profitiert.
Die guten Erfahrungen mit dem IGE sollen auch auf weitere Bereiche
der Bundesverwaltung ausgedehnt werden. So wird in diesem Jahr die
Verselbständigung des Instituts für Rechtsvergleichung geprüft.
Quelle: ots
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