Mittwoch, 25. Mai 2005 / 16:05:00
Bundesrat verlängert Zulassungsstopp für neue Ärzte
Bern - Der Zulassungsstopp für neue Ärzte gilt für weitere höchstens drei Jahre. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen.
Die seit 2002 geltende Beschränkung der Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen, läuft am 3. Juli dieses Jahres aus. Der Bundesrat wollte auf diesen Zeitpunkt hin die Vertragsfreiheit einführen, doch verzögerte sich sein Vorhaben im Parlament.
Mit einer Gesetzesänderung ermächtigten die Räte deshalb den Bundesrat im vergangenen Oktober, das geltende Regime um bis zu drei Jahre zu verlängern. Von dieser Kompetenz hat die Landesregierung nun Gebrauch gemacht. Für einzelne Regionen und Berufssparten können die Kantone weiterhin Ausnahmen vorsehen.
Bewilligungen für Praxen verfallen nach 6 Monaten
Neu bestimmt die Verordnung, dass die nicht innert einer Frist von sechs Monaten genutzten Bewilligungen zur Praxiseröffnung verfallen. Die Kantone können diese Frist auf höchstens ein Jahr verlängern und im Einzelfall aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit oder Weiterbildung) Ausnahmen gewähren.
Die in den Kantonen gültigen Höchstzahlen der Leistungserbringer wurden dem neuesten Stand angepasst, damit die Kantone über eine aktuelle Entscheidungsgrundlage verfügen.
Verbände protestieren
In der Vernehmlassung war die Verlängerung des Zulassungsstopps mehrheitlich kritisch aufgenommen worden. Protest meldeten insbesondere die Verbände der Ärzteschaft an, die vor einem Ärztemangel in bestimmten Regionen und Fachgebieten warnten.
Auch die SVP und die FDP kritisierten den Zulassungsstopp. Die CVP fand sich notgedrungen damit ab, während die SP die Absicht des Bundesrates unterstützte.
bert (Quelle: sda)
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