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Sonntag, 15. Mai 2005 / 13:57:21

Echtheit vermummter Anti-Schengen-Polizisten bezweifelt

Bern - Der Auftritt zweier Vermummter Polizeibeamter an der Medienkonferenz des Komitees 'Polizei gegen Schengen' wirft Fragen über deren Echtheit auf.

Sturmhauben und Bekleidung, die die beiden Vermummten getragen haben, sind in Polizeikreisen nicht bekannt. Bei der Berner Stadtpolizei seien solche Ausrüstungsgegenstände nicht bekannt, sagte Sprecherin Franziska Frey auf Anfrage. Auch bei der Berner Kantonspolizei kennt man keine beschrifteten Sturmhauben.

Es gäbe zwar Sammler unter den Polizeibeamten, die alles möglich zusammentragen würden, sagte Frey. Es sei aber genau so gut möglich, dass es sich bei den Vermummten nicht um echte Polizeibeamte gehandelt habe.

Kuriose Verkleidung

Heinz Buttauer, Präsident des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB), bezeichnete die Bekleidung der Vermummten als "kurios". Er kenne kein Polizeicorps in der Schweiz, das so gekleidet sei.

Er gehe davon aus, dass dieser Auftritt von SVP- oder Auns-Kreisen initiiert worden sei, sagte Butthauser. Sollte sich herausstellen, dass die Vermummten keine Polizeibeamten waren, so sei ein privater Auftritt politisch gleich doppelt missbraucht worden.

Keine strafrechtliche Verfolgung

Er könne sich nicht vorstellen, dass ein echter Polizeibeamter beruflich Recht und Ordnung durchsetzte und sich selbst einer Verletzung des Vermummungsverbots schuldig mache. Wenn doch, so sei er nicht fähig seinen Beruf auszuüben, sagte der VSPB-Präsident.

Dass die Vermummten durch die Berner Stadtpolizei strafrechtlich verfolgt werden, schliesse sie eher aus, sagte Frey zu einer Meldung der "SonntagsZeitung". Das Vermummungsverbot im Kanton Bern gilt für bewilligungspflichtige Versammlungen oder Kundgebungen.

Pressekonferenz auf privatem Grund

Der Auftritt der Schengen-Gegner fand jedoch nicht auf öffentlichem Grund statt. Gemäss Frey könnte sich allenfalls die Direkton des Hotel Berns dagegen zur Wehr setzten, dass in ihrem Räumlichkeiten Vermummte an einer Medienkonferenz teilnahmen.

Buttauer seinerseits würde es sehr begrüssen, wenn sich die Juristen noch eingehender mit dem Fall beschäftigen würden: Es sollte abgeklärt werden, ob nicht doch eine strafbare Handlung vorliegt, sagte er.

rp (Quelle: sda)

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