Freitag, 22. April 2005 / 13:48:29
Blocher verteidigt neues Partnerschaftsgesetz
Bern - Am 5. Juni werde nicht über die Homosexualität abgestimmt. Vielmehr gehe es beim Partnerschaftsgesetz darum, dass gleichgeschlechtliche Paare einen rechtlichen Status im Verhältnis zum Staat erhielten, sagte Bundesrat Blocher vor der Abstimmung.
Das geltende Recht behandle gleichgeschlechtliche Paare heute weitgehend gleich wie heterosexuelle Konkubinatspaare. Deshalb sei das Bedürfnis aufgekommen, dass solche langjährigen Partnerschaften ähnlich wie Ehen nach aussen als Gemeinschaft auftreten können, sagte Blocher vor den Medien im Bundeshaus.
Der Justizminister wies darauf hin, dass sich die eingetragene Partnerschaft trotz gewisser Nähe zum Eherecht klar von der Ehe unterscheide. Dies zeige sich vor allem darin, dass ein eigenes Gesetz geschaffen wurde. Damit werde unterstrichen, dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft anders als die Ehe nicht Grundlage für eine Familiengründung sei.
Gute Erfahrungen in Zürich
Der Kanton Zürich hat laut Regierungsrat Markus Notter nach dem Ja des Stimmvolkes vom 22. September 2002 gute Erfahrungen mit der Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare gemacht. Allerdings werde die kantonale Regelung durch viele bundesrechtliche Schranken eingeengt. Deshalb brauche es eine landesweite Gesetzgebung.
Seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2003 haben sich im Kanton Zürich 93 weibliche und 390 männliche Paare nach kantonalem Recht registrieren lassen. Dies sei im internationalen Vergleich eine hohe Quote, so Notter.
Die echten Probleme von gleichgeschlechtlichen Paaren beträfen nicht das Innenverhältnis der Ehe, sondern würden im Ausländer-, Erbschaftssteuer- und Sozialversicherungsrecht liegen, sagte Ruth Reusser, die stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Justiz. Deshalb und zur Verhinderung von Missbräuchen habe man nicht den Weg eines Vertrages, sondern die Form eines Rechtsinstitutes gewählt.
fest (Quelle: sda)
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