Dienstag, 15. März 2005 / 10:48:42
Wahlfreiheit für die Konsumenten
Bern - Der diesjährige Welttag der Konsumentenrechte ist dem Thema gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und Wahlfreiheit gewidmet.
Um die volle Wahlfreiheit zu geniessen, brauche es eine umfassende Information, halten verschiedene Organisationen fest. Konsument sein will gelernt sein, betont das Eidg. Büro für Konsumentenfragen anlässlich des Welttages in einem Communiqué. Gut informierte Konsumentinnen und Konsumenten bildeten die Grundlage für einen funktionierenden Markt.
Das Büro baut derzeit eine Internet-Website mit umfassender Information für Konsumenten auf, die in Bern den Medien vorgestellt wurde. Sie soll vor allem Schulen und interessierten Kreisen Informationen über Konsumfragen zugänglich machen. Anfang 2006 soll diese Plattform betriebsbereit sein.
Vier Grundrechte
Für Véronique Matthey von der Westschweizer Konsumentenorganisation FRC gibt es in der Schweiz bei der Konsumentenbildung und beim Konsumentenschutz noch viel zu tun. Sie kritisierte insbesondere, dass in Verträgen die allgemeinen Bedingungen noch immer klein gedruckt werden könnten.
Die Stiftung für Konsumentenschutz machte gleichentags mit Standaktionen in Bern auf den Welttag aufmerksam. Die Wahlfreiheit der Konsumenten werde zunehmend durch gentechnisch veränderte Lebensmittel eingeschränkt. An Ständerätinnen und Ständeräte, die die gentechfrei-Initiative berieten, wurde entsprechendes Informationsmaterial verteilt.
Der World Consumer Rights Day hat seine Wurzeln in einer Erklärung des ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy. Erstmals bezeichnete er am 15. März 1962 die vier Grundrechte der Konsumentinnen und Konsumenten (das Recht auf Sicherheit und Sichere Produkte, umfassende Information, freie Wahl und das Recht, gehört zu werden). Seit 1983 wird der 15. März als Welttag der Konsumentenrechte gefeiert.
rp (Quelle: sda)
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