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Der GAV behält auch bei Auslagerungen seine Gültigkeit. Bild: Entladen des Postzuges.

 
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Mittwoch, 8. Dezember 2004 / 13:12:07

Post und Gewerkschaften einigen sich

Bern - Die Post und die Gewerkschaften haben sich geeinigt: Bei Auslagerungen in Konzerngesellschaften werden die Arbeitsbedingungen des Post-GAV grundsätzlich weitergeführt. Abweichungen werden im Rahmen von Anschlussvereinbarungen geregelt.

Die Einigung wurde zwischen Vertretern der Post und der Gewerkschaften Kommunikation und transfair ausgehandelt. Sie wurde in einer gemeinsamen Medienmitteilung bekanntgegeben. Sie muss allerdings noch von den zuständigen jeweiligen Entscheidungsgremien genehmigt werden.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Post behält gemäss dem nun ausgehandelten Kompromiss auch bei Auslagerungen grundsätzlich seine Gültigkeit.

Abweichende Bestimmungen bei den Anstellungsbedingungen werden in Anschlussvereinbarungen geregelt. Die heute geltenden GAV-Anstellungsbedingungen bleiben dabei jedoch die Grundlage. Das heisst zum Beispiel, dass Löhne, Arbeitszeit und Ferien grundsätzlich übernommen werden.

Die zurzeit vorgesehenen Auslagerungen von SecurePost und PostAuto werden im Rahmen der neuen Ordnung erfolgen. Verhandlungen für eine Anschlussvereinbarung werden im Januar aufgenommen, mit dem Ziel, bis Mitte 2005 genehmigte Lösungen vorliegen zu haben.

Für die MobilitySolutions AG, die bereits im Januar 2005 operativ wird, ist ein auf GAV-Basis erlassenes Personalreglement vorgesehen.

Bei den Postsachentransporten werden die geplanten Kosteneinsparungen bis Ende 2006 realisiert. Die damit verbundene Reduktion von 270 Stellen wird mit freiwilligen Abgängen und Übertritten in andere Bereiche der Post realisiert.

Die Vereinbarung sieht auch verschärfte Kontrollen der Post bei der Einhaltung von Bestimmungen des GAV bei Arbeitskräften vor, die durch Personalverleihfirmen zur Verfügung gestellt werden. Allfällige Massnahmen werden im Rahmen des sozialen Dialoges angegangen.

Die Vertragspartner sind an einer konstruktiven Sozialpartnerschaft interessiert. Bei Inkrafttreten der Vereinbarung werden sie deshalb die von ihnen eingereichten Klagen zurückziehen.

fest (Quelle: sda)

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