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Das Bundesgericht hat die Forderung der SVSS nun gutgeheissen.

 
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Freitag, 24. Oktober 2003 / 14:54:32

Zweitbeurteilung für straflose Abtreibung nicht nötig

Lausanne - Die Kantone dürfen für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche keine zweite ärztliche Begutachtung verlangen. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Regelung aus dem Kanton Zürich aufgehoben.

Die Richtlinien der Zürcher Gesundheitsdirektion sehen vor, dass für einen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche eine Zweitbeurteilung durch einen Facharzt einzuholen ist. Dagegen erhob die Schweizerische Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS) staatsrechtliche Beschwerde.

Das Bundesgericht hat sie nun gutgeheissen und die umstrittene Zürcher Bestimmung aufgehoben. Laut den Lausanner Richtern regelt Artikel 119 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) die Frage des straflosen Schwangerschaftsabbruchs nach der 12. Woche abschliessend und sieht dabei nur eine Begutachtung vor.

Die Zürcher Regelung verstosse damit gegen den verfassungsmässig garantierten Vorrang des Bundesrechts. Mit den Zürcher Richtlinien vergleichbare Bestimmungen kennen laut SVSS die Kantone Thurgau, Glarus, Tessin und Waadt. Ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen ist gemäss StGB straflos, wenn die Frau eine Notlage geltend macht.

bsk (Quelle: sda)

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