Sonntag, 19. Oktober 2003 / 20:07:33
Neben Sackgebühr neu auch Grundgebühr möglich
Liestal - Das Verursacherprinzip bei den Abfallkosten wird im Baselbiet gelockert: Die Stimmberechtigten haben eine Revision des Umweltschutzgesetzes gutgeheissen.
Neu dürfen Gemeinden neben der Sackgebühr eine Grundgebühr für die Abfallentsorgung einführen. Bisher mussten mengenabhängige Gebühren alle Kosten decken, was nicht überall aufgeht.
Die Stimmberechtigten haben auch zwei Wohnkosten-Initiativen angenommen. Beide Volksbegehren stammen aus Hausbesitzerkreisen.
Die Wohneigentumsförderungsinitiative will eine stärkere staatliche Wohneigentumsförderung in der Kantonsverfassung festschreiben. Sie verlangt unter anderem aktive Unterstützung des Kantons für das Bausparen.
Die Wohnkosten-Gleichbehandlungs-Initiative reduziert auf Gesetzesstufe bei den Steuern die kantonalen Eigenmietwerte der Hauseigentümerschaft um acht Prozent und erhöht gleichzeitig die Sozialabzüge für die Mieterschaft von 1000 auf 1500 Franken pro Person. Beides zusammen kostet das Baselbiet ab 2004 rund 3 Mio. Franken im Jahr.
Die Revision der Strafprozessordnung kommt ebenfalls klar durch. Sie bringt unter anderem eine längerer Maximaldauer der Untersuchungshaft. Die derzeitige, seit 2000 geltende StPO wird aufgrund von Praxiserfahrungen optimiert und neuerem Bundesrecht angepasst.
rr (Quelle: sda)
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