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Der Bundesrat hat entschieden, dass auch künftig die Produkte nicht direkt angeschrieben werden müssen.

 
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Mittwoch, 15. Oktober 2003 / 19:22:10

Preise müssen nicht auf den Produkten angeschrieben werden

Bern - Preise müssen nicht zwingend auf den Produkten, sondern können weiterhin bloss am Regal angeschrieben werden. Der Bundesrat ist nicht auf eine entsprechende Petition von Konsumentenorganisationen eingegangen.

Im Februar hatten Konsumentenorganisationen eine Petition mit 45 000 Unterschriften eingereicht. Konsumentinnen und Konsumenten suchten immer öfter vergeblich nach Preisetiketten auf Produkten, kritisierten sie. Die Preise seien bei grösseren Ladenketten nur noch am Gestell angegeben.

Um frei wählen zu können, müsse der Kunde die Produktepreise vergleichen können - nicht nur im Laden, sondern auch zu Hause, argumentieren die Konsumentenschützer. Ausserdem sei ohne Preisanschrift nicht zu erkennen, ob der Preis an der Kasse mit dem Preis am Regal übereinstimme.

Der Bundesrat ist am Mittwoch nicht eingegangen auf das Anliegen der Petition. Er erachtet die geltende Rechtslage als genügend. Diese erlaubt bei einer Vielzahl preisgleicher Waren die Regalanschrift.

Das entspreche der europäischen Norm, hält die Landesregierung fest. Eine Abkehr von diesem Prinzip würde zudem die Waren verteuern.

Das Konsumentenforum kf reagierte enttäuscht über den Entscheid des Bundesrats. Er folge der Argumentation der Grossverteiler. Die Preistransparenz zähle weniger als die wirtschaftlichen Interessen des Handels.

Die vom Bundesrat befürchtete Preiserhöhung im Falle einer Produkteanschrift bezweifelt das Konsumentenforum. Viele Geschäfte, darunter auch die Migros als Grossverteiler, schrieben die Preise auch weiterhin an, ohne dass deutlich höhere Preise festzustellen seien.

tr (Quelle: sda)

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