Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Bundesgericht Lausanne.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.zuechtigungsrecht.info, www.bundesgericht.info, www.schraenkt.info, www.eltern.info

Mittwoch, 9. Juli 2003 / 13:42:54

Bundesgericht schränkt Züchtigungsrecht der Eltern ein

Lausanne - Eltern, die ihre Kinder wiederholt mit Ohrfeigen oder Fusstritten züchtigen, machen sich strafbar und sind von Amtes wegen zur Rechenschaft zu ziehen. Das Bundesgericht hat damit ein Grundsatzurteil gegen Gewalt an Kindern gefällt.

Zwei Kinder im Kanton Waadt hatten vom Konkubinatspartner ihrer Mutter über einen Zeitraum von rund drei Jahren etwa zehn Ohrfeigen und Fusstritte in den Hintern erhalten.

Zudem hatte der Mann eingestanden, die Kinder gewohnheitsmässig an den Ohren zu ziehen. Der Vater der Kinder hatte ihn deswegen im Juni 2001 angezeigt.

Die Waadtländer Justiz leistete der Anzeige jedoch keine Folge, weil dem neuen Vater ein Züchtigungsrecht zukomme, nachdem er seit drei Jahren mit der Frau und ihren Kindern in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebe. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid auf Beschwerde des Vaters nun aufgehoben.

Von gelegentlichen Züchtigungen kann hier laut Bundesgericht nicht mehr gesprochen werden. Vielmehr handle es sich um eine auf physischer Gewalt basierende Erziehung.

Der Angezeigte habe damit wiederholte Tätlichkeiten im Sinne von Artikel 126 Absatz 2 des Strafgesetzbuches begangen, die von Amtes wegen zu verfolgen seien.

Die Fusstritte würden überdies eine erniedrigende Behandlung darstellen, die durch keine irgendwie geartete Erziehungspflicht gerechtfertigt werden könne.

In der Schweiz seien erniedrigende Behandlung und Züchtigungen rechtswidrig, wenn sie die körperliche, psychische oder geistige Integrität von Kindern beeinträchtigen oder gefährden würden. Dies ergebe sich direkt aus der Bundesverfassung.

Offengelassen hat das Bundesgericht die Frage, in welchem Umfang noch ein Recht zu leichten körperlichen Züchtigungen besteht.

bsk (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Bundesrat will Ohrfeigen nicht explizit verbieten
    Donnerstag, 20. August 2015 / 12:33:35
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG