Mittwoch, 22. Januar 2003 / 11:03:02
Zwangsarbeiter können in den USA nicht gegen alle klagen
San Francisco - Kriegsgefangene, die während des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeit verrichten mussten, können deutsche und japanische Unternehmen in den USA nicht auf Entschädigung verklagen.
Mit diesem Urteil wies ein Bundesberufungsgericht in San Francisco die Klagen mehrerer Hundert ehemaliger Zwangsarbeiter zurück. Der Richter bestätigte damit ein früheres Urteil, nach dem internationale Abkommen zwischen den USA und anderen Ländern derartige Klagen von US-Bürgern nicht zulassen.
Ausserdem wurde damit ein kalifornisches Gesetz aus dem Jahr 1999 ausser Kraft gesetzt, das Entschädigungsklagen von Kriegsgefangenen erlaubte. Die meisten Ansprüche richteten sich gegen japanische Grosskonzerne, darunter Mitsubishi und Nippon Steel.
Durch den Richterspruch wurde erneut auch die Klage eines früheren Auschwitz-Häftlings gegen den deutschen Baukonzern Hochtief AG abgewiesen. Josef Deutsch war mit seinen Entschädigungsansprüchen bereits bei einem Gericht in Los Angeles gescheitert.
Nach Medienberichten war Deutsch 1944 in Ungarn in deutsche Gefangenschaft geraten und nach Auschwitz transportiert worden, wo er am Bau einer Raffinerie mitarbeiten musste. Der Bruder des Klägers kam bei der Zwangsarbeit ums Leben.
bert (Quelle: sda)
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