Montag, 2. Dezember 2002 / 11:51:57
Neue Grundsätze für die Rüstungspolitik
Bern - Die Ausrüstung der Armee soll vermehrt internationalen Standards genügen. Trotz hoher Auslandabhängigkeit bei der Beschaffung braucht es eine schweizerische Industriebasis. Dies sehen die neuen Grundsätze für die Rüstungspolitik vor.
Der Bundesrat hat heute die neu definierten Grundsätze für die Rüstungspolitik des Verteidigungsdepartementes (VBS) veröffentlicht. Die bisher geltenden Richtlinien von 1996 sind durch die Reformen VBS XXI, Armee XXI und Gruppe Rüstung XXI überholt.
Die Auslandabhängigkeit der Schweiz für Rüstungsgüter ist sehr hoch, die internationale Kooperation laut VBS entsprechend wichtig. Die Ausrüstung der Armee soll mit jener der Nachbar- und Partnerstaaten kompatibel sein. Dabei bestimmen die Aussen-, Sicherheits- und Neutralitätspolitik die Grenzen der Kooperation.
Schweizerische Eigenentwicklungen sollen die Ausnahme sein, heisst es in den Grundsätzen. Nach wie vor benötige die Schweiz aber aus sicherheitspolitischen Gründen in spezifischen Bereichen eine gewisse Autonomie, so zum Beispiel für die Instandhaltung. Dafür soll die Rüstungsunternehmung des Bundes, die RUAG, sorgen.
Gleichzeitig mit den Grundsätzen für die Rüstungspolitik hat der Bundesrat seine Eignerstrategie für die RUAG festgelegt. Die privatrechtlich organisierte AG soll sich der Instandhaltung, Kampfwerterhaltung und -steigerung sowie der Entsorgung von Waffensystemen, Geräten und Munition widmen.
Der Bundesrat erwartet von der RUAG ein über das ganze Unternehmen gesehen positives betriebliches Ergebnis und eine angemessene Eigenkapitalrendite. Die Unternehmung soll sich stärker in Zivilmärkten etablieren. Die Höhe der finanziellen Beteiligung des Bundes müsse mittelfristig überprüft werden, schreibt das VBS.
bert (Quelle: sda)
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