Das Europäische Patentamt in München.
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Mittwoch, 24. Juli 2002 / 15:46:29
Patentamt schränkt Züchtung von Embryonen ein
München - Das Europäische Patentamt (EPA) hat das umstrittene Patent zur Embryonen-Züchtung eingeschränkt. Das «Edinburgh-Patent» wird zwar aufrechterhalten, soll aber keine menschlichen beziehungsweise tierischen embryonalen Stammzellen mehr umfassen.
Dies entschied das EPA in München nach dreitägigen Erörterungen. Insgesamt wurden die Argumente von 14 Einspruchsparteien geprüft. Neben der Umweltorganisation Greenpeace haben auch die Regierungen von Deutschland, Italien und den Niederlanden Einsprüche erhoben. Die Kritiker machen vor allem ethische Bedenken geltend und fordern einen Widerruf des Patents.
Das umstrittene Patent mit der Nummer EP 695 351 war am 8. Dezember 1999 an die Universität Edinburgh erteilt worden. Dabei geht es um ein Verfahren zur Gewinnung von Stammzellen, das in der Patentschrift am Beispiel von Mäusen dargestellt wurde.
Das Verfahren bezieht sich aber auf alle Tiere und auch auf Menschen. Es umfasst auch die gentechnische Veränderung dieser Stammzellen und die Züchtung gentechnisch veränderter Tiere beziehungsweise Menschen aus diesen Zellen. Nutzniesser des Patents ist laut Greenpeace die australische Firma Stem Cell Sciences (SCS), die einen Exklusiv-Vertrag mit der Universität von Edinburgh habe.
gä (Quelle: sda)
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