Donnerstag, 18. Januar 2001 / 16:05:38

Zu viele Verkehrstote wegen alkoholisierten Autofahrern

Alkohol am Steuer: EU-Kommission für 0,5-Promille-Grenze

Brüssel - Die EU-Kommission empfiehlt europaweit die 0,5- Promille-Grenze für Autofahrer. In den Ländern der EU verlieren jährlich rund 10 000 Personen ihr Leben wegen Alkohol am Steuer. Die 0,5-Promille-Grenze ist auch in der Schweiz vorgesehen.

Die Zahl der Verkehrsopfer wegen Alkohol sei in den letzten 20 Jahren gesunken, Alkohol am Steuer bleibe indes ein schweres Problem, hielt die EU-Kommission am Donnerstag fest.

Ein Viertel der jährlich 42 000 Toten auf den Strassen der Europäischen Union (EU) geht darauf zurück; 3500 davon waren Opfer anderer alkoholisierter Fahrzeuglenker.

0,2 Promille für Neu-Fahrer

Die EU-Kommission empfiehlt daher die Einführung des Grenzwerts von 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut in allen EU-Staaten. 0,2 Promille sollen als Limite für Lernfahrer, Autolenker mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis sowie Motorrad-, Lastwagen- und Busfahrer gelten. Zudem empfiehlt die Kommission verstärkte Kontrollen.

Die Empfehlung ist nicht verpflichtend, wie ein Sprecher von EU- Verkehrskommissarin Loyola de Palacio einräumte. Die EU-Kommission entschied sich indes für diesen Weg, nachdem ein erster Kommissionsvorschlag von 1988 vom Ministerrat unter Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip nie angenommen worden war.

Inzwischen haben jedoch etliche EU-Staaten die 0,5-Promille- Grenze auf nationaler Ebene eingeführt. Nur gerade Grossbritannien, Irland, Italien und Luxemburg erlauben noch 0,8 Promille. In Schweden liegt die Limite bei 0,2 Promille. Für 0,5 Promille hatte sich zudem 1998 auch das EU-Parlament ausgesprochen.

0,5 auch in der Schweiz

Eine Senkung von 0,8 auf 0,5 Promille ist auch in der Schweiz geplant. Zuvor muss indes der Nationalrat noch die dazu nötige Revision des Strassenverkehrsgesetzes absegnen.

Bereits zugestimmt hat der Ständerat. Erforderlich ist die Gesetzesänderung wegen der Atemluftkontrollen; die Festlegung der Promillegrenze allein kann vom Bundesrat auf Verordnungsebene vorgenommen werden.

(Quelle: sda)

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